Urlaubsguthaben

Häufige Fragen

Kann Urlaubsguthaben kombiniert werden mit Cashback, Rückvergütung oder Mitarbeiterkonditionen?

Selbstverständlich ist Urlaubsguthaben mit Werbeaktionen von Reiseanbietern kombinierbar, sofern sie vom Reiseanbieter selbst stammen und keinen expliziten Buchungsweg vorschreiben (bestimmte Angebotswebseiten, Apps, Onlineportale o.Ä.).

Urlaubsguthaben kann in der Regel nur auf offizielle Raten eingelöst werden. Spezielle Raten, die nur für bestimmte Personengruppen gelten (z.B. Mitarbeiterkonditionen), können nicht berücksichtigt werden. Im Einzelfall ist je nach gewünschtem Angebot die Berücksichtigung von Bonusprogrammen möglich.

Cashback oder Rückvergütungen sind prinzipiell ausgeschlossen, sofern sie nicht vom Anbieter selbst für jede Buchung ausgegeben werden. Als vorrangiges Beispiel sind hier Bonusguthaben für Kreuzfahrten zu nennen. Wenn diese von der Reederei selbst gewährt werden, kann dieser Bonus auch mit Urlaubsguthaben kombiniert werden. Wird der Bonus gewährt aufgrund der Buchung über einen bestimmten Buchungsweg, ist dieser Bonus ausgeschlossen.

Da diese Frage nicht abschließend und vollständig zu beantworten ist, prüfe ich gern im Vorfeld, ob eine Kombination möglich ist. Kontaktiere mich dazu.