Eine Barauszahlung des Gegenwertes ist nicht vorgesehen.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass eine Reiseleistung ausschließlich durch den Reiseanmelder (=Buchenden) gezahlt werden kann. In diesen Fällen wird das Urlaubsguthaben kurzfristig auf das Girokonto des Reiseanmelders per Echtzeitüberweisung ausgezahlt. So ist das Guthaben binnen Sekunden auf dem Konto des Reiseanmelders.
Sollte die Bank des Reiseanmelders keine Sepa-Echtzeitüberweisungen empfangen können, wird eine reguläre Banküberweisung getätigt.